bietet Menschen mit Behinderungen oder besonderen sozialen Schwierigkeiten die Möglichkeit, in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft zu leben.
Die Leitung der ambulanten Eingliederungshilfe ist verantwortlich für die fachliche, organisatorische und konzeptionelle Steuerung der ambulanten Unterstützungsangebote.
Sie übernimmt die fachliche Führung und Anleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Sicherstellung der Leistungsqualität, die Weiterentwicklung der Angebote sowie die Kooperation mit Leistungsträgern, Netzwerkpartnern und Angehörigen.